Jetzt informatives Video zum Thema EU-Fälschungsrichtlinie anschauen
Nur noch ein paar Tage und die EU-Fälschungsrichtlinie wird wirksam! Dann müssen alle verifizierungspflichtigen Arzneimittel ein individuelles Erkennungsmerkmal (individuelle Seriennummer, Produktcode, Chargenbezeichnung und Verfalldatum) sowie einen Sicherheitsverschluss tragen.