Erklärvideo securPharm

Jetzt informatives Video zum Thema EU-Fälschungsrichtlinie anschauen

Nur noch ein paar Tage und die EU-Fälschungsrichtlinie wird wirksam! Dann müssen alle verifizierungspflichtigen Arzneimittel ein individuelles Erkennungsmerkmal (individuelle Seriennummer, Produktcode, Chargenbezeichnung und Verfalldatum) sowie einen Sicherheitsverschluss tragen. Damit soll der Schutz vor Arzneimittelfälschungen in der legalen Vertriebskette sichergestellt und Patienten mit sicheren Medikamenten versorgt werden.
Dabei gilt: Alle vor dem 9. Februar 2019 produzierten und für den Vertrieb freigegebenen Medikamente dürfen bis zu ihrem Verfalldatum und demnach ohne die neuen Schutzmaßnahmen an Patienten abgegeben werden.

Vor Abgabe an den Patienten muss in der Apotheke die Unversehrtheit des Erstöffnungsschutzes kontrolliert und zur Echtheitsprüfung der Data Matrix Code gescannt werden. Das System zeigt dann an, ob das Medikament abgegeben werden darf.

Für axicorp bedeutet dies, dass für nahezu alle verschreibungspflichtigen EU-Arzneimittel eigene Faltschachteln in deutscher Sprache hergestellt werden. Das sorgt gerade bei Re- und Parallelimporten für mehr Sicherheit und Vertrauen beim Patienten.

Die wichtigsten Informationen haben wir zusammengefasst und in einem Erklärvideo veranschaulicht.